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Original geschrieben von Paramedic_LU
Gibt ein Verkäufer eine falsche Motorlaufleistung im Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen an, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten
Das gelte allerdings nur, wenn die Abweichung mehr als drei Prozent beträgt. Das teilt der ADAC in München unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock mit (Az: 6 U 2/07).
In dem Fall gab das OLG einem Autokäufer Recht, in dessen Vertrag die Kilometerzahl um acht Prozent niedriger angegeben worden war, als der Wagen tatsächlich gefahren war. Das Gericht entschied, dass der Käufer bei einer Abweichung der Motorlaufleistung von mehr als drei Prozent vom Kaufvertrag zurücktreten dürfe.
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Original geschrieben von Audianer3
Muhahahaha ist das Klasse. Das Gesicht des Händlers hätte ich sehen wollen, das ist ja mal schön. Leider kommen die "Schwarzen Schafe" öfter damit durch als es einen Lieb ist. Und einen guten RA hat auch nicht jeder
Aber in letzter Zeit ist das ja etwas besser geworden mit den Verbraucherschutz
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