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Paramedic_LU

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Samstag, 21. Juli 2007, 16:49

VORSICHT Abzocke!!! Abschleppen vom Parkplatz. Gegen die Firma Schlepp-Co beziehungsweise Parkräume KG will der Automobilclub jetzt einen Musterprozess führen.

Abzocker Abschlepper

Wie man sich wehrt, wenn das Auto am Haken ist

Sie kommen mit Einbruch der Dunkelheit, geben sich unauffällig und ihren Adleraugen entgeht kein Sünder. Fahndungstrupps, die Falschparker aufspüren, werden überwiegend im Auftrag von Handelsketten, Supermärkten oder Behörden aktiv. Deren Parkflächen werden in Anbetracht des mangelhaften Angebots an Parkraum von Fremdparkern missbraucht. Und für die kann dieser Spaß teuer werden:

Widerrechtlich auf einem Privatgrundstück sollen auch Rolf und Heidi Eppinger geparkt haben. Eigentlich wollten sie nur kurz ins Fitnessstudio, dann zum Einkaufen in den Edeka daneben. Doch weil vor dem Fitnessstudio keine Plätze frei waren, parkten sie gleich bei dem Markt. Das wird schon kein Problem sein, dachten sie. Schließlich gab es dort genügend Platz. Doch als sie nach dem Training wieder kommen, ist ihr Auto weg. Zuerst gehen die beiden von einem Diebstahl aus, doch schnell spricht sie ein Mann an: Der Wagen sei abgeschleppt, und ohne Herausgabe der Personalien erfahren die Besitzer nicht, wo er jetzt steht.

Ein paar hundert Meter weiter finden die Eppingers ihr Auto wieder, einfach am Straßenrand abgestellt. Hinter dem Scheibenwischer befindet sich die Rechnung. Fast 260,- Euro werden verlangt: Abschleppkosten inklusive Samstags- und Nachtzuschlag.

Rolf Eppinger:

"Ich finde das sehr überteuert, für das, dass das Auto nur um die Kurve rumgeschleppt worden ist. 260 Euro ist zu viel. Und es ist auch noch ein Nacht- beziehungsweise Samstagszuschlag ausgewiesen, der vormittags um 11.00 Uhr nicht nachvollziehbar ist."

Absender der Rechnung ist die Münchner Firma Schlepp-Co. "Wir machen Platz da!" - so der Werbeslogan. Seit wenigen Wochen nennt sich das Unternehmen nun Parkräume KG. Der Service: Unliebsame Fremdparker zu entfernen. Die Kunden sind Supermärkte, Krankenhäuser, Geschäftsleute, und zwar bundesweit.

Susanne Sabielny, ADAC-Juristin:

"Normalerweise ist es so, dass der Nutzungsberechtigte, also der Parkplatzinhaber, natürlich ein Interesse hat, dass sein Parkplatz frei ist. Dass wirklich nur Kunden parken. Und wenn Leute dort parken, die dort eigentlich nicht parken dürfen, dann hat er eigentlich ein Recht, dass er die Fahrzeuge zur Not eben auch abschleppen lässt, aber er macht das ja nicht selbst, sondern er schaltet eine Firma ein, und das Ganze ist rechtlich sehr schwierig und unserer Auffassung nach eigentlich nicht gerechtfertigt."

Geschäftszweck dieser Firmen ist, an Fremdparkern Geld zu verdienen. Zahlen müssen die Abgeschleppten. Immerhin könnte das zu Übereifer verleiten. Auch Pia Holzmann hat es vor wenigen Wochen erwischt. Kurz vor Ladenschluss ging sie noch schnell zum Einkaufen. Als sie zurückkehrte, sprang ihr Auto nicht mehr an.

Pia Holzmann:

"Ich hab den Zettel an das Auto gehängt, dass ich es am nächsten Tag hol, weil es nicht mehr angesprungen ist. Bin am nächsten Tag gegen Mittag hin. Dann war das Auto weg. Ich hab den Abschleppwagen noch fahren sehen. Und hab mir gedacht, oh Gott, meins ist wahrscheinlich jetzt auch abgeschleppt."

Auch ihr Wagen steht danach nur ein paar Straßen entfernt. Durch Zufall findet ihn Pia Holzmann wieder - natürlich mit einer saftigen Rechnung. 260 Euro soll sie zahlen. Dabei sind für das Abschleppen eigentlich 190 Euro ortsüblich. Beim ADAC häufen sich inzwischen die Beschwerden. Gegen die Firma Schlepp-Co beziehungsweise Parkräume KG will der Automobilclub jetzt einen Musterprozess führen.

Susanne Sabielny:

"Zum einen kann man die Rechnung an sich überprüfen und somit angreifen, weil pauschal irgendwas abgerechnet wird. Da ist die Frage, wo ist die Grenze, 300 Euro, 400 Euro, und das scheint uns auch zu pauschal. Das nächste, was wir angreifen ist, dass jede Abschleppmaßnahme auf ihre Notwendigkeit, auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden muss, und da stellt sich die Frage in dem Fall von Schlepp-Co, am Supermarkt zum Beispiel, gegen 22.00 Uhr, ist es denn wirklich notwendig, da noch abschleppen zu lassen."

Viele Kunden zahlen, weil sie keinen Ärger bekommen wollen. Der Ratschlag des ADAC: die Rechnung vorher überprüfen lassen, etwa von einem Anwalt oder einem Automobilclub. Auch Pia Holzmann hat sich an einen Anwalt gewandt. Der widerspricht der Rechnung, denn ob die Abschleppmaßnahme bei ihr tatsächlich notwendig war, ist fraglich.

Pia Holzmann:

"Ich hab auch nachts kein einziges Schild gesehen, dass man da nicht stehen darf, und da kommt man dann auch nicht auf die Idee, dass man da abgeschleppt wird, vor allem, wenn ich einen Zettel hinhänge, dass ich das Auto am nächsten Tag wieder hole. Also für mich war das was Neues."

Bis jetzt hat sich das Unternehmen noch nicht wieder bei Pia Holzmann gemeldet. Doch eines steht für sie fest: Zahlen wird sie auf keinen Fall.

QUELLE: Rasthaus
Ich will 4 Audi haben ... :D