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Paramedic_LU

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Dienstag, 8. September 2009, 07:27

Unfallschaden: Wie die Autoversicherungen tricksen

Quelle: ARD Ratgeber Auto& Verkehr

Video-Beitrag

Selbst wenn die Schuldfrage klar ist, erhalten Unfallopfer nicht immer, was ihnen zusteht. Versicherungen spekulieren auf die Unerfahrenheit juristischer Laien, um die eigenen Kosten klein zu halten.

Als Stefan Bauernschmidt einkaufen ging, beschädigte eine andere Kundin seinen Passat beim Einparken. Beulen an Tür und Kotflügel, dazu Lackschäden. Die Schuldfrage war unstrittig, sofort erhielt der Geschädigte die Adresse der Haftpflichtversicherung. Tefefonisch wurde dann die Regulierung besprochen, alles schien unproblematisch abzulaufen. Zur Sicherheit beauftragte Bauernschmidt aber doch einen Gutachter, der einen Schaden von rund 2.200,- Euro berechnete.
Versicherung zieht Mehrwertsteuer ab

Genau diesen Betrag erwartete Bauernschmidt von der gegnerischen Versicherung, doch dann geschah erst einmal nichts mehr. Mehrmals telefonierte er mit dem Unternehmen, schrieb E-Mails, das Verfahren zog sich in die Länge. Mit der Abrechnung stand dem Passat-Fahrer schließlich eine unangenehme Überraschung bevor: Nur 1.750,- Euro sollten gezahlt werden, die Versicherung hatte unberechtigterweise die Mehrwertsteuer abgezogen.
Bessere Karten als Jurist

Stefan Bauernschmidt schaltete einen Anwalt ein, für den solche Fälle nicht neu sind. Der Verkehrsrechtsexperte Dr. Frank Häcker erlebt öfter, dass Versicherungen einfach unberechtigt Geld abziehen, wenn Unfallopfer ihren Schaden selbst regeln. Als Anwalt, der die Rechtslage kennt, war es für ihn dagegen nicht schwierig, den zuständigen Sachbearbeiter zum Einlenken zu bringen - jedenfalls, als der bemerkte, dass er es mit einem Juristen zu tun hatte.

Auch im Fall Ludwig Greiner behielt die gegnerische Versicherung Geld ein. Wieder war die Schuldfrage klar, der Schaden belief sich auf rund 2.000,- Euro. Das Unfallopfer ließ den Wagen reparieren und schickte die Rechnung an den Versicherer, wie der es vorgeschlagen hatte. Beglichen wurde sie prompt, die Angelegenheit war für Greiner damit erst einmal erledigt.
Mehr als nur Reparaturkosten

Doch als der Geschädigte zufällig einem Anwalt seinen Fall erzählte, kam er ins Staunen. Greiner hätte noch auf etliche Posten Anspruch gehabt, etwa Nutzungsausfall für seinen Unfallwagen und Ausgleich der Wertminderung. Weil er diese Beträge nicht geltend gemacht hatte, waren ihm 750,- Euro entgangen. Nachdem sich sein Anwalt eingeschaltet hatte, zahlte die Versicherung das ausstehende Geld.

Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht, rät jedem Unfallgeschädigten, sich nicht auf das Schadensmanagment der Versicherungen zu verlassen. Damit würde man nämlich den Bock zum Gärtner machen. Schließlich liegt es im Interesse der Unternehmen, Geld einzusparen - letztlich auf Kosten der Unfallopfers.
Anspruch auf neutrale Beratung

Die Versicherungen sagen: Wir müssen nur zahlen, was die Geschädigten fordern. Dreieinhalb Millionen Unfälle gibt es im Jahr. 90 Prozent davon werden durch die Geschädigten direkt mit der Versicherung reguliert. Durch deren Unwissenheit sparen die Unternehmen jährlich Milliarden. Gerade deshalb sollten Unfallopfer ihre Rechte genau kennen. Dazu gehöre zum Beispiel auch die Übernahme der Anwaltkosten, falls man als Geschädigter keine Schuld hat, erklärt die ADAC-Juristin Dorothee Lamberty. Der Rechtsbeistand mache auf jeden Fall Sinn, denn so freundlich und zuvorkommend die Versicherung auch sein mag - der Geschädigte müsse wissen, was ihm zusteht. Und das sei nur mit einer neutralen Beratung möglich.

Für Stefan Bauernschmidt und Ludwig Greiner hat es sich am Ende jedenfalls ausgezahlt, dass sie nicht blind auf die Versicherungen vertraut haben. Zusammen genommen haben sie über 1.000,- Euro zusätzlich erstritten. Geld, das ihnen von Anfang an zugestanden hätte
Ich will 4 Audi haben ... :D


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Dienstag, 8. September 2009, 22:50

Hallo Para

Kann alles Geschriebene nur bestätigen! Meinen Unfall vom 19.08.09 ist das beste Beispiel dafür! Zuerst hieß es, die A.-Versicherung würde die Kosten für die Reparatur ganz unproblematisch übernehmen. Als es dann soweit war die Rechnung zu bezahlen, war dann angeblich die Rechtslage bei dem Unfall nicht klar! Der Unfallgegner hatte die Spur gewechselt... für die Polizei vor Ort eindeutig.

Ich kann nur sagen, dass es für mich keinen Unfall mehr ohne Rechtbeistand gibt. Ob Schuld oder nicht.

Gruß aus München

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Mittwoch, 9. September 2009, 07:17

Aus diesem Grunde stellte ich den Bericht ein.
Es ist eigentlich eine riesen Sauerei was die Konzerne abziehen.

Leider muss man heut wegen jedem Kram zum Anwalt.
Wenn ich wieder auf die Welt käme, würde ich Fachanwalt werden wollen....
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Freitag, 2. September 2011, 15:17

Kleines Update zwischendurch:
A.-Versicherung hat immer noch nicht gezahlt! Warte seit 1 1/2 Jahren auf Gutachten! Klageverfahren läuft immer noch!

Gruß aus München

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Montag, 18. Juni 2012, 23:41

Update:
Nachdem das Urteil vor Gericht eindeutig für mich ausgegangen ist, warte ich noch immer auf mein Geld.

Tag des Unfalls: 19.08.2009
Tag der Urteilsverkündung: 02.05.2012
Tag der Bezahlung: ??

Mein Anwalt hat jetzt die Zwangsvollstreckung beantragt! Und das gegen eine der größten Versicherungen!

Gruß aus München

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Mittwoch, 20. Juni 2012, 06:42

Werden da auch die entgangenen Zinsen berücksichtigt? Da kommt bestimmt was zusammen
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Montag, 25. Juni 2012, 13:32

Ja die Zinsen werden bezahlt, aber nur 5% über dem Basiszinssatz, das sind im Augenblick 0,12 + 5 = 5,12 %!:-|

Und eigentlich könnte man meinen, dass Zinseszins fällig wäre, bei fast 3 Jahren Hinauszögern! Ist aber nicht so!

Gruß aus München

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Dienstag, 26. Juni 2012, 09:36

Das ist ja nicht wirklich viel 8-|
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