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Entschädigung für Wartezeit im Stau

  • Paramedic_LU
  • 24. September 2007 um 08:55
  • Paramedic_LU
    Administrator
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    • 24. September 2007 um 08:55
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    Bozener Urteil gegen Betreiber der Brenner-Autobahn

    Ein Stau auf der Autobahn ist nicht nur lästig: Den an freier Fahrt gehinderten freien Bürgern fügt er „psychischen, physischen, existenziellen Schaden“ zu. Die Autobahnbetreiber stehen deshalb in der Pflicht, die Betroffenen finanziell zu entschädigen. So jedenfalls hat es eine Bozener Zivilrichterin entschieden; die Sache hat für Italien das Zeug zum Präzedenzfall – mit milliardenschweren Folgen.

    200 Euro „symbolische“ Entschädigung erhält demnach ein Bozener Geschäftsmann, der 2002 auf dem Weg zu einem Kunden in einen 10 km langen Stau geriet. Er argumentierte, die Brenner-Autobahngesellschaft hätte ihn schon bei der Einfahrt über die bereits bestehende, unfallbedingte Behinderung informieren müssen. Da sie dies aber unterlassen habe, habe sie den Benutzern keine Möglichkeit zum Ausweichen gelassen. Der Mann bekam Recht.

    Die SüdtirolerVerbraucherzentrale, die das Verfahren unterstützt hat, meint, angesichts der zahlreichen Störungen und des schlechten Services im italienischen Autobahnnetz sei ein „bahnbrechendes Urteil“ wie dieses „an der Zeit“ gewesen.
    Jedoch: „In Fällen höherer Gewalt, also etwa wenn unmittelbar vor mir ein Unfall passiert, gilt die Entscheidung natürlich nicht“, sagt Geschäftsführer Walther Andreas. Das Urteil sei weit über den konkreten Fall hinaus „ein wichtiger Fingerzeig“ für die Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher.
    „Sobald die Autobahngesellschaft es anficht und in höhere Instanzen geht, dann wird es sogar zum Präzedenzfall“.

    Quelle: Rheinpfalz 22.9.2007

    Ich will 4 Audi haben ... ^^

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