Kfz-Steuer Befreiung für Euro 6 Fahrzeuge
Gemäß Beschluss der Bundesregierung erhalten Käufer von Neuwagen der Euro-6 Norm* im Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 eine einmalige Steuerbefreiung in Höhe von 150,00 € je Fahrzeug (dies gilt auch für Zulassungen vor dem 01.01.2011).